Mitglied werden!
Werden Sie Mitglied beim 1. Luckenwalder SC und erleben Sie die älteste Sportart Ringen haut nah! Durch eine Mitgliedschaft bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie ein Teil des Vereins sind. Unterstützen Sie den Verein und zeigen Sie Ihre Liebe zum Ringen und zum 1. Luckenwalder SC.
Satzung
Die Satzung des Vereins, die ausführlich über Ziele und Aufgabe des Vereins sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder informiert ist der Online-Version hier zu finden..
Mitgliedsbeitrag
Die Art und Höhe des jeweiligen Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Darüber
hinausgehende Abteilungsbeiträge werden durch die Abteilungsversammlung festgesetzt. Die Festsetzung bedarf
der vorherigen Zustimmung des Vorstandes. Eine Sonderumlage kann bis zur Höhe eines Jahresmitgliedsbeitrages
und höchstens einmal pro Jahr erhoben werden. Die Festsetzung dieser Sonderumlage obliegt der
Mitgliederversammlung. Mitglieder, die ihre Beiträge bei Fälligkeit nicht gezahlt haben, sind von der Ausübung
sämtlicher Mitgliedsrechte für die Dauer des Verzuges ausgeschlossen.
Die Beiträge sind grundsätzlich bargeldlos im Einzugsverfahren jährlich zu entrichten und jeweils am Ende des
zweiten Monats im Jahr fällig. Sie werden für die Umsetzung der Ziele des Sportvereins gemäß der Satzung verwendet.
Das Mitglied ist dem Verein gegenüber verpflichtet eine entsprechende Ermächtigung zusammen mit dem
Aufnahmeantrag abzugeben.
Beiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind für alle Abteilungen gleich und immer als Jahresbeitrag zu zahlen. Die Zahlung des Jahresbeitrags erfolgt gemäß der gültigen Beitragsordnung nur per Lastschrift. Der Betrag wird von Ihnem angegebenen Konto am 1.03. des laufenden Jahres abgebucht.
- Kinder bis 12 Jahre: Jahresbeitrag 84,00 € (= 7,00 € pro Monat)
- Jugendliche bis 18 Jahre: Jahresbeitrag 120,00 € (= 10,00 € pro Monat)
- Erwachsene: Jahresbeitrag 180,00 € (= 15,00 € pro Monat)
- Förderbeitrag: Jahresbeitrag 90,00 € (= 7,50 € pro Monat)