Mitglied werden!

Werden Sie Mitglied beim 1. Luckenwalder SC und erleben Sie die älteste Sportart Ringen haut nah! Durch eine Mitgliedschaft bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie ein Teil des Vereins sind. Unterstützen Sie den Verein und zeigen Sie Ihre Liebe zum Ringen und zum 1. Luckenwalder SC.


Satzung

Die Satzung des Vereins, die ausführlich über Ziele und Aufgabe des Vereins sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder informiert ist der Online-Version hier zu finden..


Mitgliedsbeitrag

Die Art und Höhe des jeweiligen Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Darüber hinausgehende Abteilungsbeiträge werden durch die Abteilungsversammlung festgesetzt. Die Festsetzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vorstandes. Eine Sonderumlage kann bis zur Höhe eines Jahresmitgliedsbeitrages und höchstens einmal pro Jahr erhoben werden. Die Festsetzung dieser Sonderumlage obliegt der Mitgliederversammlung. Mitglieder, die ihre Beiträge bei Fälligkeit nicht gezahlt haben, sind von der Ausübung sämtlicher Mitgliedsrechte für die Dauer des Verzuges ausgeschlossen.

Die Beiträge sind grundsätzlich bargeldlos im Einzugsverfahren jährlich zu entrichten und jeweils am Ende des zweiten Monats im Jahr fällig. Sie werden für die Umsetzung der Ziele des Sportvereins gemäß der Satzung verwendet.

Das Mitglied ist dem Verein gegenüber verpflichtet eine entsprechende Ermächtigung zusammen mit dem Aufnahmeantrag abzugeben.


Beiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind für alle Abteilungen gleich und immer als Jahresbeitrag zu zahlen. Die Zahlung des Jahresbeitrags erfolgt gemäß der gültigen Beitragsordnung nur per Lastschrift. Der Betrag wird von Ihnem angegebenen Konto am 1.03. des laufenden Jahres abgebucht.

  • Kinder bis 12 Jahre: Jahresbeitrag 84,00 € (= 7,00 € pro Monat)
  • Jugendliche bis 18 Jahre: Jahresbeitrag 120,00 € (= 10,00 € pro Monat)
  • Erwachsene: Jahresbeitrag 180,00 € (= 15,00 € pro Monat)
Wer den Sportverein nicht aktiv nutzen möchte, aber diesen in der Umsetzung der Ziele gemäß der geltenden Satzung zu unterstützen, kann eine "Fördermitgliedschaft" beantragen.
  • Förderbeitrag: Jahresbeitrag 90,00 € (= 7,50 € pro Monat)

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